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Steuerhinterziehung Kontra AO
12.11.2007, 19:26
Beitrag: #21
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Petz schrieb:
Zitat:Vielleicht weil für Steuerhinterziehung ein subjektiver und ein objektiver Tatbestand erforderlich ist? Der aber nicht automatisch erfüllt ist, nur weil das FA das sagt?
Stimmt bedingt.
Das gilt nur bei der Strafzumessung, und das FA will doch in diesem Fall gar nicht "bestrafen".

oh, oh Petz, Rolleyes und ich dachte immer, dass gerade die Finanzbeamten echte AO-Freaks (wozu ja auch die 368 ff. AO gehören) sind.

Der objektive und der subjektive Tatbestand müssen zwingend erfüllt sein, um überhaupt zur Strafbarkeit und damit (falls die übrigen Strafbarkeitsvorauss. vorliegen (RW, Schuld, keine Strafverfolgungshindernisse ...) zur Frage nach der Strafzumessung zu kommen.


Petz schrieb:
Zitat:Im vorliegenden Fall hat das FA den Delinquenten ja offensichtlich noch nicht mal angehört.
Stimmt.
Ist ja auch nicht erforderlich.

(auch wenn ich für diese Aussagen jetzt keinen Punkt von Vorwitzig bekomme Tongue, vermutlich ich jedenfalls)

keine Anhörung erforderlich?

Oh, oh, Petz, wie gut, dass Sie kein Strafrecht machen ...

Das kann wirklich keinen Punkt geben.Rolleyes

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - Vorwitzig - 12.11.2007 19:26
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 16.11.2007, 22:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 20.11.2007, 17:30

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