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Steuerhinterziehung Kontra AO
12.11.2007, 19:04
Beitrag: #20
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Wenn dies leichtfertige Steuerverkürzung ist, was ist dann denn vorsätzliche Steuerhinterziehung?

Die Einkünfte wurden m.E. nach wissentl. nicht in der Erklärung angegeben, denn, wie gesagt, ist der zitierte Satz auf der Bescheinigung auch für einen Laien eindeutig zu verstehen ("und ist daher... bei der ESt-Erklärung ... anzugeben.").

Zu klären wäre ev. noch in welchem Jahr er die Bescheinigung bzw. das Geld eigentlich erhalten hat. Erfahrungsgemäß liegt dies oft einige Zeit nach dem VZ für das es gezahlt wurde, so daß es auch erst dann zu versteuern ist ("und ist daher... bei der ESt-Erklärung ??? anzugeben.").

Viele Grüße
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - Opa - 12.11.2007 19:04
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 16.11.2007, 22:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 20.11.2007, 17:30

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