Bürgschaftsprovision
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14.02.2013, 09:18
Beitrag: #1
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Bürgschaftsprovision
Übernimmt ein Gesellschafter für Bankschulden der GmbH, an der er beteiligt ist, eine Bürgschaft kann ihm die Gesellschaft dafür Provisionen zahlen. Nach einem älteren BFH Urteil vom 26.7.2006, X B 58/06, stellt die Provision beim Gesellschafter Einkünfte im Sinne des § 22 dar, wenn er nicht gewerbsmäßig bürgt.
Ob diese Rechtsprechung auf dem Prüfstand steht, dazu finde ich nichts. Ist jemand in der Runde schon eine andere strittige Auffassung begegnet? frankts frankts ____________________________________________ |
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Nachrichten in diesem Thema |
Bürgschaftsprovision - frankts - 14.02.2013 09:18
RE: Bürgschaftsprovision - phönix - 14.02.2013, 12:30
RE: Bürgschaftsprovision - frankts - 14.02.2013, 12:41
RE: Bürgschaftsprovision - Petz - 14.02.2013, 14:05
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