Steuerberater

Normale Version: Bürgschaftsprovision
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Übernimmt ein Gesellschafter für Bankschulden der GmbH, an der er beteiligt ist, eine Bürgschaft kann ihm die Gesellschaft dafür Provisionen zahlen. Nach einem älteren BFH Urteil vom 26.7.2006, X B 58/06, stellt die Provision beim Gesellschafter Einkünfte im Sinne des § 22 dar, wenn er nicht gewerbsmäßig bürgt.
Ob diese Rechtsprechung auf dem Prüfstand steht, dazu finde ich nichts. Ist jemand in der Runde schon eine andere strittige Auffassung begegnet?
frankts
Scheint nichts Neues dazu zu geben, Urteil ist m.E. auch in sich ziemlich logisch und entspricht der bis dahin ergangenen Rechtsprechung.
(14.02.2013 12:30)phönix schrieb: [ -> ]Scheint nichts Neues dazu zu geben, Urteil ist m.E. auch in sich ziemlich logisch und entspricht der bis dahin ergangenen Rechtsprechung.

So sehe ich das auch, aber des Mandanten Wille ist......
frankts
§ 22 kann ich bestätigen, hat das FG in unserem Ländle auch mal so netschieden.
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