14.02.2013, 09:18
Übernimmt ein Gesellschafter für Bankschulden der GmbH, an der er beteiligt ist, eine Bürgschaft kann ihm die Gesellschaft dafür Provisionen zahlen. Nach einem älteren BFH Urteil vom 26.7.2006, X B 58/06, stellt die Provision beim Gesellschafter Einkünfte im Sinne des § 22 dar, wenn er nicht gewerbsmäßig bürgt.
Ob diese Rechtsprechung auf dem Prüfstand steht, dazu finde ich nichts. Ist jemand in der Runde schon eine andere strittige Auffassung begegnet?
frankts
Ob diese Rechtsprechung auf dem Prüfstand steht, dazu finde ich nichts. Ist jemand in der Runde schon eine andere strittige Auffassung begegnet?
frankts