Entnahme Leasing-PKW
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12.11.2007, 18:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2007 18:53 von Buchi.)
Beitrag: #10
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Aus BMF-Schreiben vom 21.01.2002 Tz. 1:
1. Betriebsvermögen 1 Die Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG setzt voraus, dass ein Kfz des Stpfl. zu seinem BV gehört und auch für Privatfahrten genutzt wird. Die Regelung gilt auch für gemietete oder geleaste Kfz, die zu mehr als 50 v. H. für betrieblich veranlasste Fahrten genutzt werden. Ist im Folgenden von Kfz im BV die Rede, sind deshalb auch gemietete oder geleaste Kfz gemeint, die zu mehr als 50 v. H. für betrieblich veranlasste Fahrten genutzt werden. Die Regelung ist auf Kfz, die kraftfahrzeugsteuerrechtlich Zugmaschinen oder Lkw sind, nicht anzuwenden. Ich denke das hat damit etwas zu tun. Der Begriff "Entnahme" ist zwar vom Prüfer ungünstig gewählt, aber mir fällt jetzt irgendwie Begriffsterminologisch auch nichts besseres ein als "Entnahme" Gruß Buchi |
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