Steuerhinterziehung Kontra AO
|
12.11.2007, 18:12
Beitrag: #17
|
|||
|
|||
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Was mir absolut noch nicht in den Kopf geht, warum die Aussage des FA, es sei Steuerhinterziehung, nicht ausreichen soll.
Ist die Steuerfahndung oder die Bußgeld- und Strafsachenstelle nicht auch "das Finanzamt" ??? Die sind auch nichts "Besseres", wenn man das mal so sagen darf. Übrigens, es gibt ein BFH-Urteil, wonach diese Einkünfte der Härtefallregelung des § 46 Abs. 3 EStG bzw. des § 70 EStDV unterliegen, wenn diese weniger als 410 € betragen bzw. zwischen 410 € und 820 € liegen. Triftt das zu und wurde es dann beachtet ? |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste