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Steuerhinterziehung Kontra AO
12.11.2007, 18:12
Beitrag: #17
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Was mir absolut noch nicht in den Kopf geht, warum die Aussage des FA, es sei Steuerhinterziehung, nicht ausreichen soll.

Ist die Steuerfahndung oder die Bußgeld- und Strafsachenstelle nicht auch "das Finanzamt" ???

Die sind auch nichts "Besseres", wenn man das mal so sagen darf.

Übrigens, es gibt ein BFH-Urteil, wonach diese Einkünfte der Härtefallregelung des § 46 Abs. 3 EStG bzw. des § 70 EStDV unterliegen, wenn diese weniger als 410 € betragen bzw. zwischen 410 € und 820 € liegen.

Triftt das zu und wurde es dann beachtet ?
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - Petz - 12.11.2007 18:12
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 16.11.2007, 22:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 20.11.2007, 17:30

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