Steuerhinterziehung Kontra AO
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12.11.2007, 18:12
Beitrag: #17
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Was mir absolut noch nicht in den Kopf geht, warum die Aussage des FA, es sei Steuerhinterziehung, nicht ausreichen soll.
Ist die Steuerfahndung oder die Bu�geld- und Strafsachenstelle nicht auch "das Finanzamt" ??? Die sind auch nichts "Besseres", wenn man das mal so sagen darf. �brigens, es gibt ein BFH-Urteil, wonach diese Eink�nfte der H�rtefallregelung des � 46 Abs. 3 EStG bzw. des � 70 EStDV unterliegen, wenn diese weniger als 410 � betragen bzw. zwischen 410 � und 820 � liegen. Triftt das zu und wurde es dann beachtet ? |
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