Neue StBVV und alte Verträge?
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30.01.2013, 18:35
Beitrag: #5
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Neue StBVV und alte Verträge?
Ja, wenn die StBGebVO zum Vertragsbestandteil gemacht wurde, dann muss (meine bescheidenen Zivilrechtskenntnisse einsetzend) der Vertrag geändert werden. Ob man bei Geschäftsleuten in jedem Fall ein Schweigen auf Hinweisschreiben als Annahme des geänderten Vertrags ansehen kann, vage ich jedoch zu bezweifeln. In jedem Fall sollte man um Rückmeldung bitten (Email sollte reichen, wenn im Vertrag keine qualifizierte Schriftformklausel enthalten ist). Auch mdl Zustimmung sollte dann reichen, müsste man nur hinreichend in der Akte dokumentieren.
Im Optimalfall arbeitet man bei den hartnäckigen Mdt mit vorfrankierten Rückantworten oder bittet um Gegenzeihcnung und Übermittlung zusammen mit den nächsten Unterlagen. Wenn man keinen Dauer-Auftrag schriftlich hat, sollte knappe Kenntnisgabe "rechnen nun für Neuaufträge nach StBVV ab" genügen. |
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Neue StBVV und alte Verträge? - lieschenmueller - 30.01.2013, 11:40
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - blind**** - 30.01.2013, 11:53
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - showbee - 30.01.2013, 12:15
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - lieschenmueller - 30.01.2013, 15:50
Neue StBVV und alte Verträge? - showbee - 30.01.2013 18:35
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - blind**** - 31.01.2013, 08:01
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RE: Neue StBVV und alte Verträge? - meyer - 31.01.2013, 22:33
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