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Neue StBVV und alte Verträge?
30.01.2013, 12:15
Beitrag: #3
RE: Neue StBVV und alte Verträge?
Auf § 47a StbVV ist hinzuweisen:

Liegt ein schriftlicher Auftrag mit einer Geltungsdauer von mindestens einem Jahr vor oder ist eine Pauschalvergütung i. S. des § 14 StBVV vereinbart worden, gilt die StBGebV noch längstens bis zum Ende des Jahres, in dem die Änderung der Verordnung in Kraft getreten ist. Entscheidend ist also der Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
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RE: Neue StBVV und alte Verträge? - showbee - 30.01.2013 12:15

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