Steuerhinterziehung Kontra AO
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12.11.2007, 17:10
Beitrag: #14
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Vorwitzig schrieb:naja, alleine dass drauf steht, dass die Entschädigung bei der Steuererklärung anzugeben ist, dürfte Vorsatz begründen. Hallo, also das sehe ich nicht so. Vorsatz heißt bewusst vergessen. Ich glaube wenn man nach 1,5 Jahren seine Steuererklärung macht ist einem nicht mehr alles Bewusst was man mal unterschrieben hat. Außerdem habe ich mir die Anleitung zur Anlage N 2000 angeschaut. In keiner Zeile wird auf solche Zahlungen hingewiesen. Für mich ist das allerhöchstens leichtsinnig aber nicht mit vorsätzlich. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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