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Steuerhinterziehung Kontra AO
12.11.2007, 16:05
Beitrag: #13
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
tolledeu schrieb:"... wurde eine Entschädigung berechnet. Diese Entschädigung wird steuerfrei ausgezahlt, unterliegt jedoch der Steuerpflicht und ist daher... bei der ESt-Erklärung ... anzugeben."

Also wenn mann den Normalbürger sagt es ist eine steuerfreie Auszahlung die aber steuerpflichtig ist versteht das Keiner. Insoweit bin ich schon da Versucht zu sagen, da kann gar kein Vorsatz vorliegen, zumal der Steuerpflichtige damals seine ESt-Erklärung selbst erstellt hat.


Gruß T.D.

naja, alleine dass drauf steht, dass die Entschädigung bei der Steuererklärung anzugeben ist, dürfte Vorsatz begründen. Aber das hängt auch von der subjektiven Wertung des zuständigen Richters ab und sicherlich auch davon, welche Vorbildung der Steuerpflichtige hat und ob er seinen Steuerkram normalerweise alleine macht oder nicht und wie ausgetüftelt er dabei vorgeht.

Aber wie das so ist bei den Finanzgerichten: der BFH hat ja auch einem Rechtsanwalt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil dieser nichts von der Frist für die Antragsveranlagung gewußt haben wollte ....

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - Vorwitzig - 12.11.2007 16:05
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 16.11.2007, 22:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 20.11.2007, 17:30

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