Fragen zur USt bei Kahnfährverein
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24.01.2013, 22:06
Beitrag: #11
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RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
[/quote]@stadtkatze
Zitat:Nach der Sachverhaltssschilderung sind das Umsätze. Steuerbar wären die Beiträge, wenn der Verein Sonderleistungen an die Mitglieder erbringt. Laut Haufe ist da ein ganz eindeutiger Fall der LSt-Hilfeverein. Der Verein erstellt Steuererklärungen an die Mitglieder. Somit sind die Zahlungen als sog. unechte Beiträge UStbar und pflichtig. Der UStAE i.V.m. den KStR lässt m.E. aber keine eindeutigen Schlüsse auf den vorliegenden Fall zu. Das ist dort alles ziemlich schwammig formuliert. Zahlugen an Mietervereine sind steuerbar, Gartenvereine wieder nicht usw.... Eine klare Linie fehlt wie so oft. Sind hier also eher Sonderleistungen an die Fährleute gegeben ? Ich nehme mal an, dass FA "betreut" ähnliche Fälle in der näheren Umgebung. Wie wird es dort gesehen ? |
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