Entnahme Leasing-PKW
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12.11.2007, 15:52
Beitrag: #2
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RE: Entnahme Leasing-PKW
Eine Entnahme ist natürlich völlig lächerlich.
Bei der "Entnahme" werden einfach nur die Leasing-Raten nicht mehr als BA behandelt. Die Leasing-Sonderzahlung kann auch nicht mehr als Aufwand aufgelöst werden (sofern nicht § 4 Abs. 3-Rechner und damit bereits möglicher Abzug im Erstjahr). Die Prüfer und auch die SGL's sind halt auch nicht alles Helden. Kann ich dir versichern. Einige andere bestimmt auch... |
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