Fragen zur USt bei Kahnfährverein
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24.01.2013, 15:02
Beitrag: #8
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RE: Fragen zur USt bei Kahnfährverein
(23.01.2013 16:25)blindworm schrieb: Nun sollen die Abfahrtsgebühren per Beschluss abgeschafft und durch Mitgliedsbeiträge ersetzt werden. Was sagt den die Satzung dazu. Die wäre entscheidend. Mitgliedsbeiträge sind nur dann dem ideellen Bereich zuzuordnen, wenn es sich um sog. echte Mitgliedsbeiträge handelt. Diese werden vom Verein für die satzungsmäßigen Aufgaben und Zwecke erhoben und unabhängig davon, ob das Mitglied die Leistungen des Vereins in Anspruch nimmt. Wenn die Satzung nichts hergibt, dann ist m.E. aufzuteilen. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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