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Steuerhinterziehung Kontra AO
12.11.2007, 15:35
Beitrag: #11
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Opa schrieb:
Zitat:...da im Merkblatt der Soka-Bau auf die Progression hingewiesen wird.

Das Geld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, sondern ist voll steuerpflichtig. Dies steht auf der Bescheinigung (die ich bisher gesehen habe) direkt mit auf der Seite unten mit drauf. Ein extra Merkblatt kenne ich nicht, was aber von VZ zu VZ unterschiedl. sein kann. Es ist eigentlich nur ein Blatt: "Sie haben f�r das Jahr... ...,- erhalten." und drunter: "Dieser Betrag ist Steuerpflichtig und in der Steuerkl�rung anzugeben".

Viele Gr��e

Sie haben Recht,

ich habe das Schreiben der SOKA-bau hier und dort steht w�rtlich "... wurde eine Entsch�digung berechnet. Diese Entsch�digung wird steuerfrei ausgezahlt, unterliegt jedoch der Steuerpflicht und ist daher... bei der ESt-Erkl�rung ... anzugeben."

Also wenn mann den Normalb�rger sagt es ist eine steuerfreie Auszahlung die aber steuerpflichtig ist versteht das Keiner. Insoweit bin ich schon da Versucht zu sagen, da kann gar kein Vorsatz vorliegen, zumal der Steuerpflichtige damals seine ESt-Erkl�rung selbst erstellt hat.

Aber mal sehen was der Mandant sagt, ob er es wagt den Klageweg zu gehen.

Gru� T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - tolledeu - 12.11.2007 15:35
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 16.11.2007, 22:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 20.11.2007, 17:30

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