Fragen zur USt bei Kahnfährverein
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23.01.2013, 16:25
Beitrag: #1
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Fragen zur USt bei Kahnfährverein
Wie vielleicht einigen schon bekannt ist, verkehren im Spreewald u.a. Kähne zur Beförderung von Touristen. Die einzelnen Kahnfährleute schließen sich dabei manchmal zusammen und gründen Genossenschaften oder auch (nicht gemeinützige) Vereine (für bessere Vermarktung, Werbung, gemeinsamen Abfahrtspunkt usw.). Ein solcher Verein fragt nun folgendes an:
Der Verein erzielt zum einen Einnahmen aus Verträgen mit Touristikunternehmen (Busse). Diese Firmen schließen Verträge generell nicht mit dem einzelnen Mitglied (Kahnfährmann) ab. Der Verein leitet diese Einnahmen dann aber weiter, indem der Kahnfährmann eine Rechnung an den Verein stellt (Fremdleistung). Zum anderen erzielen die einzelnen Fährleute eigene Einnahmen aus Leistungen gegenüber Tagestouristen. Eine Teil davon fließt als sog. Abfahrtsgebühren an den Verein und stellt dort Einnahmen dar. Bisher konnte der Verein immer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sämtliche Mitglieder sind ebenfalls Kleinunternehmer. Allmählich übersteigt beim Verein der Betrag aus Vertragsumsätzen und Abfahrtsgebühren aber die Grenze von 17.500,- EUR. Nun sollen die Abfahrtsgebühren per Beschluss abgeschafft und durch Mitgliedsbeiträge ersetzt werden. 1) Ist das zivilrechtlich so einfach möglich ? Ergeben sich zivilrechtliche Vor- bzw. Nachteile für die Mitglieder ? 2) Der Verein managt z.B. die Werbung, die Zuverfügungstellung/ Instandhaltung des Hafens usw.. Handelt es sich bei Mitgliedsbeiträgen der Vereinsmitglieder dann um echt oder unechte Beiträge ? Aus den Richtlinien und auch der Verfügung der OFD Karlsruhe vom 25.08.2011 werde ich nicht so richtig schlau. Da wird u.a. auch auf R 44 KStR verwiesen. Ist aber der obige Verein nun vergleichbar mit einem Mieterverein/ Gartenbauverein (R 44 Abs. 1 KStR-> 20% der Beiträge steuerpflichtig) oder eher vergleichbar mit einem Kleingartenverein (R 44 Abs. 2 KStR-> keine steuerpflichtigen Beiträge) ? Schöne Grüße |
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