Steuerhinterziehung Kontra AO
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12.11.2007, 15:17
Beitrag: #9
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Zitat:...da im Merkblatt der Soka-Bau auf die Progression hingewiesen wird. Das Geld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, sondern ist voll steuerpflichtig. Dies steht auf der Bescheinigung (die ich bisher gesehen habe) direkt mit auf der Seite unten mit drauf. Ein extra Merkblatt kenne ich nicht, was aber von VZ zu VZ unterschiedl. sein kann. Es ist eigentlich nur ein Blatt: "Sie haben für das Jahr... ...,- erhalten." und drunter: "Dieser Betrag ist Steuerpflichtig und in der Steuerklärung anzugeben". Viele Grüße |
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