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Steuerhinterziehung Kontra AO
12.11.2007, 13:31
Beitrag: #6
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Hallo,

vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt, daher nocheinmal. Den Vorsatz können wir ausschließen, zudem muss das FA den Beweisen. Mir geht es darum, dass das FA alle Einsprüche und AdV-Anträge abschmettert und einfach sagt sie wertet es als Steuerhinterziehung da im Merkblatt der Soka-Bau auf die Progression hingewiesen wird. Diese Blatt hat unser Mandant nachweislich nicht erhalten.

Mir geht es um die Frage, ob das FA mit einer Behauptung ein Rechtsbehelfsverfahren aushebeln kann oder ob sie zwingend bei einer Annahme der Steuerhinterziehung auch ein Strafverfahren einleiten muss. Denn dann hätte das FA auch die Pflicht alle Beweise der Steufa zu übergeben und außer der Nichtmeldung in der Erklärung gibt es nichts. Und daraus einen Vorsatz zu basteln halte ich für unverfroren.

Mein Mandant will den Betrag ja bezahlen, aber was nützt es ihm? Nichts, denn wenn das FA vom §370 AO ausgeht ist eine Selbstanzeige schon verwirkt, die Zahlung würde als Eingeständnis gewertet werden können.

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - tolledeu - 12.11.2007 13:31
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 16.11.2007, 22:03
RE: Steuerhinterziehung Kontra AO - jurico - 20.11.2007, 17:30

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