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PKW-Nutzung: 1 Prozent vs Fahrtenbuch - Details
21.01.2013, 14:27
Beitrag: #1
PKW-Nutzung: 1 Prozent vs Fahrtenbuch - Details
Ich habe überlegt, ggf. ein Fahrtenbuch zu führen an Stelle der 1-Prozent-Regelung. Ich habe folgende Fragen, die ich nicht habe recherchieren können (BMF vom 18. November 2009 BStBl. I S. 1326 ist mir bekannt, gibt aber keinen eindeutigen Aufschluss):

1. Elektronisches Fahrtenbuch

Die Rechtsprechung ist recht streng zu elektronischen Fahrtenbüchern: Änderungen müssen ausgeschlossen sein, zumindest aber dokumentiert werden. Sofern man nicht einen teuren Bordcomputer hat, dürften die meisten Geräte ja nur Start, Ziel, Kilometerstand und Datum aufzeichnen - aber eben nicht den Zweck der Fahrt (den muss man ja immer manuell eingeben). Da der Zweck eben nachträglich an einer PC-Schnittstelle eingegeben wird, dürfte regelmäßig eine Änderung möglich sein (und nicht zwangsläufig dokumentiert werden - es sei denn, die Software sieht dies vor).

a) Gibt es eine Software, die den Anforderungen der Rspr genügt (also bei einer Ergänzung am Bildschirm - anders als Excel - die erstmalige Eintragung in einer Spalte und auch nachträgliche Änderungen zwangsläufig dokumentiert)?

b) Alternativ: Kann die elektronisch aufbereitete DAtei ggf. Grundlage für ein (dann sehr gutes) manuelles Fahrtenbuch sein?

Hintergrund ist: Manchmal steige ich in Eile aus dem Fahrzeug, habe also keine Zeit für Eintragungen. Wenn mir die Software aber Start, Ziel Datum und km-Stand anzeigt, erinnere ich mich am Ende der Woche immer daran, wann was war.

Ich würde dann einfach die elektronischen Daten übernehmen und ein manuelles Fahrtenbuch darauf basieren. Das dürfte nicht verboten sein: Tz. 24 sagt, das Fahrtenbuch müsse "zeitnah" geführt werden. Würde verlangt, dass sofort am Ende jeder Fahrt eine Eintragung erfolgen müsste, so hätte dies sicherlich in dem Schreiben gestanden.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?

2. Leasingkosten und Fahrtenbuch:

Wenn man einen PKW ins Betriebsvermögen einlegt und die Fahrtenbuchmethode wählt, sind die Kosten natürlich nur anteilig abziehbar. Aber wenn ich es recht verstehe, bekommt man die volle Abschreibung (und konsequenterweise auch: volle Betriebsvermögensverstrickung).

Trifft es zu, dass Leasingraten bei der Fahrtenbuchmethode auch nur anteilig (Verhältnis Privatfahrten - beruflich veranlasste Fahrten; Deckelung bei Wohnung-Arbeit) angesetzt werden? Dies hätte zur Konsequenz, dass bei Leasing die 1-Prozent-Regelung fast immer vorteilhaft ist.

Insoweit verstehe ich Tz 32 des o. g. Schreibens nicht recht, wonach "außergewöhnliche" KfZ-Kosten vorab der betrieblichen oder privaten Nutzung zuzurechnen seien (wobei Leasing kaum als außergewöhnlich gelten dürfte).

Danke für alle Antworten und Gruß
Micha79
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PKW-Nutzung: 1 Prozent vs Fahrtenbuch - Details - micha79 - 21.01.2013 14:27

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