Steuerhinterziehung Kontra AO
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12.11.2007, 11:09
Beitrag: #3
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RE: Steuerhinterziehung Kontra AO
Hallo
Nach § 169 AO ist die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung 10 Jahre. Damit trifft auch § 370 AO zu, wo aber nur die Strafen festgesetzt sind. Ob man jetzt aber auf eine Strafe bestehen kann? ;-) Viele Grüße |
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