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Wirksame Bekanntgabe Einspruchsentscheidung?
16.01.2013, 14:41
Beitrag: #2
RE: Wirksame Bekanntgabe Einspruchsentscheidung?
Die Lösung bietet § 352 (1) Nr. 2 AO. Bei der GbR der Klassiker.

Wenn du etwas gegen Absatz 1 Nr. 2 hast, dann nimm den Absatz 2.

Falls du aus der Einspruchsbefugnis nicht die wirksame Bekanntgabe nach § 122 ableiten möchtest, wirst du umgeleitet nach 126 und 127....

Aus meiner Sicht ist die EE wirksam bekanntgegeben worden.

®
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RE: Wirksame Bekanntgabe Einspruchsentscheidung? - ecro - 16.01.2013 14:41

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