Steuerberater

Normale Version: Wirksame Bekanntgabe Einspruchsentscheidung?
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Hallo,

hat zufällig ad hoc jemand eine Meinung zu folgendem Sachverhalt (ich habe zugegebenermaßen noch nicht selbst intensiv geforscht)?

Eine unverändert bestehende Grundstücks-GbR (keine Bruchteilsgemeinschaft) legt vertreten durch den StB, der auch Empfangsbevollmächtigter ist, Einspruch gegen einen Feststellungsbescheid ein (also namens der GbR, die ja parteifähig ist).

Es kommt Einspruchsentscheidung an den StB "über den Einspruch der Beteiligten der GbR, A, B und C". Die Beteiligten der unverändert aktiven GbR hatten aber keinen Einspruch eingelegt sondern die Gesellschaft selbst.

Ich würde jetzt gern noch etwas am Bescheid korrigieren lassen. Ginge aber nur noch, wenn die Einspruchsentscheidung nicht wirksam bekanntgegeben wurde.

Frage also: Ist es von Bedeutung für die Wirksamkeit der Bekanntgabe der Eisspruchsentscheidung, wenn über den Einspruch der Beteiligten entschieden wird, obwohl nicht diese den Einspruch eingelegt hatten, sondern die GbR Einspruchsführer war?
Die Lösung bietet § 352 (1) Nr. 2 AO. Bei der GbR der Klassiker.

Wenn du etwas gegen Absatz 1 Nr. 2 hast, dann nimm den Absatz 2.

Falls du aus der Einspruchsbefugnis nicht die wirksame Bekanntgabe nach § 122 ableiten möchtest, wirst du umgeleitet nach 126 und 127....

Aus meiner Sicht ist die EE wirksam bekanntgegeben worden.
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