das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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09.01.2013, 20:49
Beitrag: #293
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(09.01.2013 20:06)Stadtkatze schrieb: weil die GEWINNerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann. Naja, geschenkt. Wir haben den Textbaustein ja schon axiomiert. (09.01.2013 20:06)Stadtkatze schrieb: Mit dem abschließenden Satz: Ich sehe der Endgültigkeitserkärung des Bescheides zur Beseitigung des Rechtsscheins einer wirksamen Vorläufigkeitserklärung entgegen... Was wohl soviel heißt wie "Nu machense mal!". Mal abgesehen von der Behauptung des Rechtsscheins, was ja auch nur Säbelgerassel ist. Diese Formulierung des Entgegensehens lese ich ja öfter mal in Schreiben vom FA. Je nach gegenwärtiger Kaufmannsdeutsch-Mode. Ich denke dann immer "aha, ein Seher oder eine Seherin." Ich bevorzuge da die klare Ansage: "Setzen Sie doch endgültig fest, am besten doch noch bis xx.xx.20xx, und wir können auch gern darüber sprechen. An der Einkünfteerzielingsabsicht kann ja nun wohl keiner ernstlich rütteln wollen, oder?" ® |
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