das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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09.01.2013, 20:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2013 20:07 von Stadtkatze.)
Beitrag: #292
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Sehr witzig, ein Bescheid vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, weil die GEWINNerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann.
Habe ich was verpasst??? Du brauchst die Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks nicht beantragen, den kannst du mangels hinreichender Bestimmtheit einfach vergessen... Nur das würde ich mitteilen. Mit dem abschließenden Satz: Ich sehe der Endgültigkeitserkärung des Bescheides zur Beseitigung des Rechtsscheins einer wirksamen Vorläufigkeitserklärung entgegen... ![]() Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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