Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
|
09.01.2013, 12:20
Beitrag: #19
|
|||
|
|||
RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
Wenn du dir den Vertrag nicht selbst zutraust, solltest du einen Rechtsanwalt beauftragen. Nur soviel, wo der Textbaustein eingefügt wird, ist irrelevant. Ich kann dir leider aus arbeitsvertraglichen Gründen nichts konkretes zu unseren Auftragsbedingungen und Verträgen sagen. Wir nutzen auch keine Vorlagen vom Verband, da wir eine Prüfungsgesellschaft sind. Informationspflichten konkretisiert man am besten im Vertrag, weil man dann auch das Wort "erheblich" definieren kann. Auch kann man dann gleich die Folgen (direkt daran arbeiten oder neuen Auftrag abwarten) regeln, immerhin löst dass dann Folgegebühren aus (Zeitgebühr?). Ggf kann man auch vereinbaren, dass die Buchhalterin bei Erstellung der ersten Bilanz im Zeitraum ... bis ... immer telefonisch zur Verfügung steht und verbindliche Auskünfte adhoc erteilen darf.
|
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste