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Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung - Druckversion

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Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung - blind**** - 08.01.2013 11:50

Eigentlich ist man ja froh, wenn gleich zum Jahresanfang ein Mandantenzugang zu verzeichnen ist. Es handelt sich dabei aber um folgendes:

GmbH, deren Buchführungsfachkraft mit Handwerker-Software (DATEV-kompatibel) selbstständig bucht und auch die Monatsauswertungen erstellt. Lohnabrechnung erfolgt übergangsweise durch bisherigen StB. Zusätzlich wird noch umfangreiche Kostenstellenrechnung inkl. Planung durch einen U-Berater erstellt.

Die Gesellschafter haben sich u.a. auch ein Angebot für die Prüfung der Buchführung durch mich erstellen lassen. Sie sind aber der Meinung, eine solche Prüfung sei nicht nötig. Die eigene Fachkraft könne dies auch leisten. Ich erhalte daher nur den Auftrag, den JA + betr. Steuererklärungen zu fertigen und bei Bedarf zu beraten. Ich bekomme zwar monatlich den Datenbestand per Mail, soll diesen aber nicht prüfen.
Für USt-Sonderprüfungen will der Mandant selbst zuständig sein.

Wie stellt sich die Lage haftungsrechtlich für mich dar ? In welchem Umfang muss ich mir die Bf bei JA-Erstellung anschauen ? Hafte ich auch für Buchungsfehler des Mandanten ?

Gruß


RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung - Taxman - 08.01.2013 13:07

Schau mal in die Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen unter 4.2.1. Dort die Randnummern 32 bis 36.

Das dürfte deine Frage beantworten


RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung - ecro - 08.01.2013 13:14

Mit anderen Worten:

Was sich einem geradezu aufdrängt, muss man auch verwerten.

Genau das ist das Haftungsrisiko: Was hätte man erkennen müssen?

Die GmbH versucht hier also Kosten zu sparen und wird nach der ersten Bp aufbrausend davonrauschen - nicht ohne mit "Schadensersatzklage" gedroht zu haben.


Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung - showbee - 08.01.2013 13:31

Schriftlichen Beratungsvertrag mit genauem Haftungsausschluss aufsetzen!


RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung - blind**** - 08.01.2013 13:56

Zitat:Schau mal in die Verlautbarung der BStBK...Randnummern 32 bis 36

Das ist so "schwammig" formuliert. Was bedeuten die Formulierungen insbes. in Tz. 36 "offensichtliche Unrichtigkeit", "unmittelbar auffallen" usw. ? Existieren dazu auch konkretere Infos ?

Zitat:Was sich einem geradezu aufdrängt

Nenne doch bitte mal Beispiele ?

Zitat:Schriftlichen Beratungsvertrag

Kannst eventuell ein Muster mailen ?


RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung - ecro - 08.01.2013 14:52

(08.01.2013 13:56)blindworm schrieb:  
Zitat:Was sich einem geradezu aufdrängt
Nenne doch bitte mal Beispiele ?

Nicht abgezinste zinslose Darlehen. EB-Werte falsch. Was weiß ich!

Ich hatte mal so einen Fall, da fand ich dann den Avalkredit unter Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Keine Ahnung, wie der da reingekommen ist.

In einem anderen Fall wurden Garagen vermietet, ohne Umsatzsteuer. Keinem war aufgefallen, dass die Umsätze des Vorjahres jenseits der 17.500 lagen.

Kommt doch alles mögliche vor.

Oder das Schlimmste:

A-GmbH. GGF kauft für sich(!) ein Grundstück und errichtet darauf eine Betriebshalle. Die Bezahlung der erforderlichen 150.000 Euro erfolgt aus der Kasse der GmbH.

Die Betriebshalle wird an die GmbH für 1.000 p.M. vermietet, er will ja Kleinunternehmer bleiben. Einige Zeit später wundert sich der GGF über Umsatzsteuerschätzbescheide, in denen auch die Umsätze der GmbH drin sind.

Ein zaghaftes Gespräch beim Berater kennt er die Begriffe Betriebsaufspaltung und Organschaft und verschenkt das Grundstück an seine Tochter.

Die inzwischen notleidende GmbH verkauft er für 1 Euro an einen Dritten.

Hier hätte der Berater den GGF hinweisen müssen, dass durch die Beendigung der BA die Umsatzsteuerschuld trotzdem genau dort bleibt, wo sie ist. Und dass er nicht eine Firma, die eine Forderung von 150' gegen ihn hat, an einen Dritten verkaufen kann. Der muss doch eintreiben.

Ende vom Lied:
60.000 Umsatzsteuerschulden aus der BA. Ertragsteuer weiß ich nicht. Und 150.000 gegenüber der GmbH.

Immerhin - er kann ja beide gegeneinander aufrechnen.


Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung - showbee - 08.01.2013 15:27

(08.01.2013 13:56)blindworm schrieb:  
Zitat:Schriftlichen Beratungsvertrag

Kannst eventuell ein Muster mailen ?

Nein, darf ich nicht. Hast du noch nie einen Beratungsvertrag schriftlich gemacht? Immer alles auf mündlichen Zuruf? Vergütungsvereinbarung?


RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung - blind**** - 08.01.2013 15:47

Zitat:Hast du noch nie einen Beratungsvertrag schriftlich gemacht?

Nein.

Zitat:Vergütungsvereinbarung?

Ebenfalls nein.


RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung - phönix - 08.01.2013 15:49

@blindworm

schau mal bitte unter stbdirekt, (nicht Foren!)

dann "Berufs-, Haftungs-, Gebührenrecht" sowie "Musterverträge"


RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung - blind**** - 08.01.2013 16:39

@phönix

Danke ! Ich habe im Service-Bereich vom Verband B-BB gesucht. Da findet man die Muster aber nicht mehr.

@ecro

Zitat:Was weiß ich!

Wenn ich mir das so anschaue, verstehe ich nicht so ganz, wo der Unterschied zwischen Nichtprüfen und Prüfen der Bf liegen soll.

Bei fehlendem Prüfauftrag der Bf:

Muss ich die OP`s anschauen und wegen der Vollständigkeit nachfragen ?

Bin ich für die richtige Erfassung der AK/HK im Anlagevermögen verantwortlich ?

Muss ich sämtliche Umsätze auf richtigen USt-Satz usw. prüfen ?

Muss ich Auslandsumsätze auf korrekte Versteuerung bei der USt prüfen
(ID-Nr. usw.) ?

Muss ich die Buchungen im Personalbereich auf richtige Erfassung bzgl. LSt/SV-Pflicht prüfen ?

Muss ich eine zumindest grobe Vorsteuer-Verprobung erstellen ?

usw...