das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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08.01.2013, 16:34
Beitrag: #285
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Okay, das kenne ich.
Ich hatte es hier ja schon mal irgendwo erzählt: Eine vermögensverwaltende GbR (Wohnungsvermietung) wird zur Abgabe einer Anlage EÜR nach § 60(4) aufgefordert. Anruf beim FA: Hä? Vermögensverwaltung, wir ermitteln nach §§8,9 und nicht nach § 4 (3). Das Okay vom Finanzamt: "Ja, war wohl ein falscher Textbaustein drin." Halbes Jahr und zwei Sachbearbeiterinnen später flattert der Brief ein "Wir hatten Sie doch gebeten, eine Anlage EÜR..... bis heute ist nichts angekommen.... geben wir Ihnen Gelegenheit, bis zum...." Wäre es mein Mandant gewesen, hätte ich eine leere Anlage hingeschickt. So wurde es ein netter Brief. ® |
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