Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einbringung OHG in GmbH -> Frage bzgl. AK der Anteile für § 17 EStG
01.01.2013, 12:16
Beitrag: #4
RE: Einbringung OHG in GmbH -> Frage bzgl. AK der Anteile für § 17 EStG
Ja du hast Recht, das wäre ein Fall des § 16 EStG. Wobei auch hier das Teileinkünfteverfahren zum Einsatz kommt, da die Sperrfrist von 7 Jahren abgelaufen ist.

Auszug BMF 11.11.2011, IV C 2 - S 1978-b/08/10001
Umwandlungssteuererlass 2011

27.03
Veräußert eine natürliche Person einbringungsgeborene Anteile i.S. des § 21 UmwStG 1995, die sie für die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils erhalten hat, dann richten sich die steuerlichen Folgen gem. § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 EStG a. F i. V. m. § 52 Absatz 4 d Satz 2 EStG weiterhin nach dem alten Recht. Sofern die siebenjährige Sperrfrist des alten Rechts im Veräußerungszeitpunkt noch nicht abgelaufen ist, ist der Veräußerungsgewinn in voller Höhe zu versteuern. Nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist alten Rechts sind gem. § 3 Nummer 40 Satz 1 Buchstabe b EStG i. V. m. § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 Buchstabe a EStG 50 % bzw. 60 % des Veräußerungsgewinns zu versteuern. Bei der Berechnung der Sperrfrist ist auf den steuerlichen Übertragungsstichtag (§ 20 Absatz 7 und 8 UmwStG 1995) abzustellen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einbringung OHG in GmbH -> Frage bzgl. AK der Anteile für § 17 EStG - Kiharu - 01.01.2013 12:16

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation