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Pauschale Übernachtungskosten und LSt-Bescheinigung
20.12.2012, 13:47
Beitrag: #12
RE: Pauschale Übernachtungskosten und LSt-Bescheinigung
Das ist ja etwas anderes:
Kein Auto - keine psch. 0,30
Keine Ü-Kosten (LKW Fharer) - keine psch. Ü-Kosten
Hier gibt es aber Ü-Kosten

Zitat:Bei ihm werden die ausgezahlten Pauschalen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn er keine tatsächlichen Kosten nachweisen kann - sofern er sie in seiner Steuererklärung angibt.
Macht er ja nicht.
Es werden ja hier keine Ü-Kosten als WK beantragt (s. BMF), weder psch. noch tatsächliche. Er kann ja nachweisen, daß er Ü-Kosten hatte (irgendwo muss er ja schlafen), nur beantragt er keinen WK Abzug, da der AG diese eben psch. erstattet hatte.
Wer will denn prüfen, ob die Pauschalen höher als die tats. Kosten waren.
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RE: Pauschale Übernachtungskosten und LSt-Bescheinigung - Opa - 20.12.2012 13:47

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