Pauschale Übernachtungskosten und LSt-Bescheinigung
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20.12.2012, 10:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.12.2012 10:08 von Uwe.)
Beitrag: #8
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RE: Pauschale Übernachtungskosten und LSt-Bescheinigung
Hallo,
@tosch Zitat:Versteh ich nicht. Der Ag darf doch die Auslandspauschalen stfrei erstatten. Wo soll dann eine unzutreffende Besteuerung herkommen? Ich unterstelle Steuerhinterziehung, weil die Herren Außendienstler alle Kosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen, so auch die tatsächlichen Übernachtungskosten. Nun haben die Herren aber erkannt, dass sie mit der Pauschale vielmehr erstattet bekommen. Also zahlt nun der Arbeitgeber nicht mehr die tatsächlichen Kosten, sondern die Pauschalen. Dies rechnet sich für den Arbeitnehmer aber nur dann, wenn er keine Übernachtungskosten in seiner Steuererklärung angibt - und sie werden sie nicht angeben. Vor zwei Jahren gab es genau die gleiche Problematik bei diesem Arbeitgeber schon einmal. Damals waren sie allerdings so clever, die tatsächlichen Übernachtungskosten mit der Firmenkreditkarte zu begleichen. Es ist unglaublich, in welch billigen Absteigen sie plötzlich übernachten konnten ... ![]() @Stadtkatze da der Arbeitgeber alle tatsächlichen Kosten trägt, werden die Arbeitnehmer in der Steuererklärung keine Übernachtungskosten geltend machen. Auch Du würdest in einem solchen Fall nicht nachfragen können, weil es keine Anhaltspunkte für eine Prüfung gibt ... ![]() @blindworm in der Lohnabrechnung habe ich jetzt eine individuelle Lohnart angelegt und abgerechnet. Auf der Lohnabrechnung erscheinen die pauschalen Übernachtungskosten, aber nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung - wie es für den pauschalen Verpflegungsmehraufwand vorgesehen ist. Gruss Uwe |
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