Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
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15.12.2012, 18:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2012 18:07 von meyer.)
Beitrag: #18
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RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
(15.12.2012 17:49)blindworm schrieb: Warum eigentlich ? Es gibt doch sicher 100erte wenn nicht gar 1000ende WEG mit Miteigentümern, die unternehmerisch tätig sind.Weil es in der Regel nicht erforderlich ist und das FA nicht interessiert. Manche beschäftigen einen Hausmeister und sind dann für die Lohnsteuer erfasst. Ertragsteuerlich ist in aller Regel nichts zu veranlassen und Umsatzsteuer ist normalerweise nur bei Option ein Thema. Manchmal vermietet die WEG irgendwelches Gemeinschaftseigentum wie Stellplätze oder Kellerräume aber das ist meist minimal, so dass insoweit die Kleinunternehmerregelung greift. Die allermeisten Eigentümergemeinschaften betreffen aber Wohnungen. Ich bin in einer Universitätsstadt, wo es haufenweise Eigentumswohnanlagen mit Studentenwohnungen gibt (in großen Anlagen duchaus mit weit über 100 Einheiten). Da interessiert sich niemand für Umsatzsteuer. Übrigens sind da denoch fast alle Eigentümer als Vermieter unternehmerisch tätig. Am Rande: Ich hatte vor einiger Zeit eine Anfrage, was wäre, wenn eine solche WEG bei einem anstehenden Heizungsaustausch ein Blockheizkraftwerk einbauen und betreiben würde. Dazu gab es in NWB vor einiger Zeit mal einen Artikel. Ergebnis: Sowas wäre zivil- und steuerrechtlich höchst kompliziert umzusetzen. |
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