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Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
15.12.2012, 17:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.12.2012 17:10 von meyer.)
Beitrag: #16
RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
Das Problem ist doch schon , dass den meisten Verwaltern/WEG's gar nicht klar ist, dass die auf die Eigentümer im Rahmen der Hausgeldabrechnungen umgelegten Kosten der WEG umsatzsteuerlich als Leistungen der WEG an die Eigentümer angesehen werden. Die Standard-WEG's sind noch nicht einmal steuerlich erfasst.

Hinsichtlich der Rechung ist es doch so, dass es eine Hausgeldabrechnung sowieso gibt.

Diese muss dann so aufgebaut und ergänzt werden, dass diese den umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine Rechnung genügt (also insbesondere Steuernummer, Rechnungsnummer, Ausweis von Nettobeträgen, Umsatzsteuerbeträgen und Steuersatz, der Rest wird in der Regel erfüllt sein). Aufpassen muss man, für welche Umsätze und Eigentümer die Option genau ausgeübt wird. Nur insoweit darf auch ein Steuerausweis erfolgen. In der Praxis dürfte vor allem die Variante verbreitet sein, dass nur hinsichtlich der Umsätze optiert wird, für die Vorsteuer angefallen ist. Das wäre dann für die WEG in de Regel ein Nullsummenspiel.
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RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG - meyer - 15.12.2012 17:08

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