Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
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13.12.2012, 11:49
Beitrag: #3
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RE: Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
(13.12.2012 10:57)Clematis schrieb: Ists bei Euch auch so kalt? :-)Nein, ich hab die Heizung an Und draußen scheint die Sonne bei blauem Himmel und -2°. (13.12.2012 10:57)Clematis schrieb: Sie erhält fürs Aussscheiden ihr Kapitalkonto+a bisserl was. In der Vereinbarung über das Ausscheiden steht, dass spätere Änderungen des Kapitalkontos die Ausgleichszahlung nicht verändern.Zurechnung: ja, sie war schließlich Gesellschafterin Ansonsten tendiere ich zur Lösung wie tolledeu alternativ bleibt die Möglichkeit derAnfechtung der Vereinbarung über das Ausscheiden wegen arglistiger Täuschung, weil in dem beim Ausscheiden zugrundegelegten Kapitalkonto betriebliche Vorgänge unberücksichtigt waren. Es sei denn, sie wusste von den Bilanzierungskünsten und hat dafür "+a bisserl was" bekommen |
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