Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
|
13.12.2012, 11:12
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
Ich sehe hier zwei Vorgänge:
1. laufendes Ergebnis 2. Auscheiden Am Aufgabegewinn wird laut Vertrag nichts geändert, er bleibt wie er ist. M.E. hat sie aber einen Anspruch auf das geänderte laufende Ergebnis für 2010. Sie war ja da noch Gewinnbezugsberechtigt. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste