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Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
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13.12.2012, 10:57
Beitrag: #1
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Zurechnung nicht zugeflossener Gewinnanteile
Guten Morgen!
Ists bei Euch auch so kalt? :-) Folgender Fall: Mandantin erbt Beteiligung an einer GbR. Sie scheidet 2010 aus der GbR aus. Sie erhält fürs Aussscheiden ihr Kapitalkonto+a bisserl was. In der Vereinbarung über das Ausscheiden steht, dass spätere Änderungen des Kapitalkontos die Ausgleichszahlung nicht verändern. Der Betrieb wird 2012 geprüft. Dabei wird festgestellt, dass 180.000 € Vorräte nicht bilanziert wurden, diverse Forderungen zum 31.12.2010 nicht verbucht wurden usw. Die Mandantin erfährt erst davon, als sie geänderte ESt-Bescheide mit einer gewaltigen Nachzahlung erhält. Sie soll jetzt also Beträge versteuern, die ihr nie zugeflossen sind, und ihr auch nie zufliessen werden (wegen dieser Vereinbarung). Können ihr die überhaupt zugerechnet werden? ----------------- LG Clematis |
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