Betriebsaufspaltung
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07.12.2012, 09:40
Beitrag: #2
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RE: Betriebsaufspaltung
(06.12.2012 23:27)phönix schrieb: Wie verhält es sich jedoch mit den Flächen, die die A GmbH bisher an die KG untervermietet hatte? Ich seh das insgesamt als BA. Die GmbH kann doch nur das an die KG vermieten was sie selbst vorher anmietet. Insoweit sind doch auch die Räumlichkeiten der KG bei A gewerblich mitverhaftet. D.h. die BA umfasst alle an die GmbH vermieteten Räume, was sie jetzt damit macht tritt in unserem Fall m.E. in den Hintergrund. Wenn es keine wesentl. Betriebsgrundlagen sind, soll sie doch den Mietvertrag mit der KG aufkündigen. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
Betriebsaufspaltung - phönix - 06.12.2012, 23:27
RE: Betriebsaufspaltung - tolledeu - 07.12.2012 09:40
RE: Betriebsaufspaltung - Taxman - 07.12.2012, 11:03
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