Steuerberater

Normale Version: Betriebsaufspaltung
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
An der A-GmbH ist zu 100 % Herr A beteiligt. Die A-GmbH hat seit Jahren ein komplettes Haus, in der sie ihre Geschäftsräume eingerichtet hat, angemietet. Teile der Geschäftsflächen werden untervermietet an die A-GmbH & Co. KG, an der dieser Kommanditgesellschaft ist die A-GmbH als Komplementärin ohne Kapitaleinlage beteiligt. Zudem hält A 100 % der Kommanditanteile. 50% der Räumlichkeiten vermietet die A GmbH wie unter fremden Dritten an Herrn A und seine Ehefrau, die diese Räumlichkeiten für private Wohnzwecke nutzen. Insoweit alles kein Problem: der Mietaufwand der GmbH für die an die KG vermieteten Flächen stellt Sonderbetriebsausgaben der GmbH bei der KG dar, die Mieteinnahmen der GmbH sind entsprechend Sonderbetriebseinnahmen bei der KG.

Im Jahr 2011 erwirbt Herr A das komplette von der A GmbH angemietete Haus. Der Mietvertrag läuft zunächst weiter. Kurz nach dem Nutzen-Lastenwechsel wird der Untermietvertrag mit den Eheleuten A aufgehoben, so dass die A GmbH nur noch die tatsächlich betrieblich genutzten Räumlichkeiten nunmehr von A angemietet hat.

Es entsteht nach meinem Verständnis eine unechte Betriebsaufspaltung, da die A GmbH von ihrem Gesellschafter eine wesentliche Grundlage (einzige Büroräume) überlassen werden. Dies betrifft zumindest die Räumlichkeiten, die die A GmbH selbst nutzt. A erzielt insoweit gewerbliche Einkünfte aus der Vermietung.

Wie verhält es sich jedoch mit den Flächen, die die A GmbH bisher an die KG untervermietet hatte?

Wäre der Mietvertrag aufgehoben und der Herr A würde der KG die Flächen direkt zur Verfügung stellen, handelte es sich um Sonderbetriebsvermögen mit allen üblichen Konsequenzen. Bloß: diesen Fall haben wir nicht.

Sind die an die A GmbH vermieteten Flächen, soweit sie auf die an die KG untervermieteten Flächen entfallen, auch im Rahmen der Betriebsaufspaltung zu erfassen? Oder eher nicht, da die an die KG vermieteten Flächen jedenfalls keine wesentliche Grundlage für das Unternehmen der GmbH darstellen?

Bleibt es bei der Erfassung von Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben auf Ebene der KG?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
(06.12.2012 23:27)phönix schrieb: [ -> ]Wie verhält es sich jedoch mit den Flächen, die die A GmbH bisher an die KG untervermietet hatte?


Vielen Dank für Eure Hilfe.

Ich seh das insgesamt als BA. Die GmbH kann doch nur das an die KG vermieten was sie selbst vorher anmietet. Insoweit sind doch auch die Räumlichkeiten der KG bei A gewerblich mitverhaftet.

D.h. die BA umfasst alle an die GmbH vermieteten Räume, was sie jetzt damit macht tritt in unserem Fall m.E. in den Hintergrund. Wenn es keine wesentl. Betriebsgrundlagen sind, soll sie doch den Mietvertrag mit der KG aufkündigen.
Ich habe auf die schnelle nur zwei Fundstellen, die weiterhelfen könnten:

BFH X R 50/97 vom 28.11.2001
und
Beck´sche Erlasse 1 - § 15/4 1. Absatz; BMF vom 28.04.1998

Vielleicht hilft das ja weiter.
Referenz-URLs