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Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
03.12.2012, 17:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2012 19:08 von meyer.)
Beitrag: #37
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(03.12.2012 14:05)blindworm schrieb:  Sieht das eventuell jemand anders ?
Ich denke, mit der "Außerhäuslichkeit" wird man ein Problem haben, die Frage ist, ob man nach den konkreten Verhältnissen mit den speziellen Gegebenheiten zu einer Überlagerung der häuslichen Sphäre kommt. Dann spielt die Verbindung der Räumlichkeiten keine Rolle mehr, das ist dann ein anderer Fall.

Das Urteil spielt in diesem Fall m. E. keine Rolle, da ging es nur darum, ob es sich im konkreten Fall um ein häusliches oder ein außerhäusliches Arbeitszimmer handelte. Auf die Möglichkeit, dass bei einem häuslichen Arbeitszimmer eine Überlagerung der häuslichen Sphäre vorliegen kann, wird nur in einem Nebensatz verwiesen, darum ging es im entschiedenen Fall aber auch nicht.
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters - meyer - 03.12.2012 17:51

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