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Veräußerung Gesellschaftsanteile
30.11.2012, 14:06
Beitrag: #2
RE: Veräußerung Gesellschaftsanteile
adhoc tendiere ich auch zur vGA, die satzungsklausel hilft ja nur im gründungsfall. den haben wir hier aber nicht. die kosten fallen im reinen interesse der gesellschafter an. ich würde hier dann hälftig zurechnen, allein aus der erwägung, dass zu einem kaufvertrag eben käufer und verkäufer gehören.
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RE: Veräußerung Gesellschaftsanteile - showbee - 30.11.2012 14:06

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