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Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
22.11.2012, 17:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.11.2012 17:40 von phönix.)
Beitrag: #30
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(22.11.2012 17:27)blindworm schrieb:  Wer hat uns eigentlich die unglückliche Arbeitszimmer-Regelung eingebrockt ??? War das auch Oskar, der mit der Kürzung der Vorsteuer auf betriebliche PKW u.a. schon reichlich Unsinn angerichtet hatte ???

nein das ist eine Erfindung von Theo aus 1995:
Die Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist durch das Jahressteuergesetz 1996 (BGBl. 1995 I S. 1250, BStBl 1995 I S. 438) von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht worden

Für 1995 habe ich noch kein Archiv über Gesetzesinitiativen, könnte also auch sein, dass das damals auf Initiative der Länder damals so geregelt wurde.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters - phönix - 22.11.2012 17:38

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