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Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
21.11.2012, 15:08
Beitrag: #27
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Hallo,

@meyer:
Zitat:@ uwe

Spekulieren Sie ohne den Fall nähe zu kennen oder habe ich Informationen im Sachverhalt übersehen?

Insbesondere wann und wie die Angestellte arbeitet, sollte sich ohne größere Probleme glaubhaft machen lassen, ebenso was die macht oder ob das eine verkappte Haushaltshilfe ist. Gleiches gilt für den Umfang des Publikumsverkehrs. Es ist natürlch klar, dass man sich nicht auf Behauptungen beschränken kann, sondern seinen Vortrag substantiieren muss, wenn man was erreichen will.

Zur Angestellten: sie hat auf Minijob-Basis gearbeitet, nicht auf Vollzeit. Die Rechtsprechung hatte bisher zur Vollzeit Stellung genommen. Daher sehe ich hier ein weiteres Risiko ... dass sie putzt, ist Spekulation ... Cool ... darin bin ich gut ... Big Grin

Zum Umfang des Publikumsverkehrs gibt es keine Aussage, außer dass es wohl welchen gab. Der Rest ist Spekulation. Auch hier gibt es ein Urteil mit den 3 Terminen pro Monat, die nicht ausreichen. Wieviel Termine ausreichen ist noch nicht hinreichend geklärt. Also ein weiteres Risiko.

Zum Schild: es gibt ein Schild, aber ich habe nirgendwo im Sachverhalt erkennen können, dass es feste Öffnungszeiten gibt.

Substantiieren: das ist wohl eine Selbstverständlichkeit. Aber: warum wurde das bisher nicht gemacht?

Gruss
Uwe ... Wink
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters - Uwe - 21.11.2012 15:08

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