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Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
21.11.2012, 14:41
Beitrag: #26
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Mal was ganz anderes.

Wenn man den Weg in der Hauptsache zum Gericht scheut, warum stellt man keinen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO? Günstiger und schneller bekommt man die Meinung des Gerichtes jedenfalls nicht.

Dann weiss man zumindest, wie das Gericht die Sache sieht und kann im Einspruchsverfahren dann später nachbessern.

Ist ja nur so eine Idee... Auch wenn ich auf der "anderen Seite" der Macht arbeite Big Grin

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters - Kiharu - 21.11.2012 14:41

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