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Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
21.11.2012, 13:42
Beitrag: #25
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(21.11.2012 13:10)meyer schrieb:  @ uwe

Spekulieren Sie ohne den Fall nähe zu kennen oder habe ich Informationen im Sachverhalt übersehen?

Insbesondere wann und wie die Angestellte arbeitet, sollte sich ohne größere Probleme glaubhaft machen lassen, ebenso was die macht oder ob das eine verkappte Haushaltshilfe ist. Gleiches gilt für den Umfang des Publikumsverkehrs. Es ist natürlch klar, dass man sich nicht auf Behauptungen beschränken kann, sondern seinen Vortrag substantiieren muss, wenn man was erreichen will.



Genau so ist es und hier sollte das Misstrauen des StB groß sein. Vertrauen ist gut, aber Kontrolle und nachhaken besser. Ich kann mir nicht vorstellen, das Terminkalender (insb. in Zeiten von IT) ggf nicht auffindbar sind. Auch sollte deutlich gemacht werden, dass eine Aussage vor Gericht der Aushilfe in Betracht zu ziehen ist (Strafbarkeit der Falschaussage auch ohne Eid). Wenn dann der Stpfl "zusammenzuckt" weiss man, woran man ist.

Als weiterer Punkt wäre noch ein Ausstattungsvergleich möglich (gibt es bestimmte Ausstattungsmerkmale, die im Nebensitz am EFH nicht vorhanden sind?). Ferner die Frage, wann welcher "Sitz" bezogen wurde. Das riecht mE danach, dass die Tätigkeit "ursprünglich" von zu Hause aus vorgenommen wurde und nach Expansion ein weiterer Standort eröffnet wurde.

Im Ergebnis nur Sachverhaltsaufklärung.
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters - showbee - 21.11.2012 13:42

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