Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
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21.11.2012, 13:42
Beitrag: #25
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(21.11.2012 13:10)meyer schrieb: @ uwe Genau so ist es und hier sollte das Misstrauen des StB groß sein. Vertrauen ist gut, aber Kontrolle und nachhaken besser. Ich kann mir nicht vorstellen, das Terminkalender (insb. in Zeiten von IT) ggf nicht auffindbar sind. Auch sollte deutlich gemacht werden, dass eine Aussage vor Gericht der Aushilfe in Betracht zu ziehen ist (Strafbarkeit der Falschaussage auch ohne Eid). Wenn dann der Stpfl "zusammenzuckt" weiss man, woran man ist. Als weiterer Punkt wäre noch ein Ausstattungsvergleich möglich (gibt es bestimmte Ausstattungsmerkmale, die im Nebensitz am EFH nicht vorhanden sind?). Ferner die Frage, wann welcher "Sitz" bezogen wurde. Das riecht mE danach, dass die Tätigkeit "ursprünglich" von zu Hause aus vorgenommen wurde und nach Expansion ein weiterer Standort eröffnet wurde. Im Ergebnis nur Sachverhaltsaufklärung. |
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