Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
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21.11.2012, 00:05
Beitrag: #23
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Hallo,
dann halte ich mal die Finanzamtssicht dagegen: separater Eingang versus Türe zum Privatbereich, Schild ohne Öffnungszeiten, mäßiger Publikumsverkehr (durchschnittlich 3 Besuche pro Monat) = häusliches Arbeitszimmer, familienfremde Aushilfe auf geringfügiger Basis (möglicherweise eine Haushaltshilfe) versus Vollzeitangestellte ... Und dann wären wir wieder bei einer Einzelfallentscheidung ... ich formuliere es mal um: meines Erachtens besteht ein deutliches Risiko zu verlieren. Daher nehme ich den 50:50-Joker ... Gruss Uwe, der noch nie eine Klage verloren hat ... weil noch nie geklagt hat ... ![]() |
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