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Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
20.11.2012, 22:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2012 22:48 von meyer.)
Beitrag: #22
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(20.11.2012 20:14)Uwe schrieb:  bei allen Urteilen, die ich bisher gelesen habe, steht immer der gleiche Wort: Einzelfallentscheidung.
Und wie nennt das meine allerliebste Rechtsanwältin: auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand ...
Ja klar, aber es gibt da inzwischen so viele Urteile, dass es doch ziemlich klare Kriterien gibt. Einzelfallentscheidung heißt doch nur, dass unter Abwägung aller Aspekte im Einzelfall zu entscheiden ist und nicht, dass völlig beliebig entschieden werden kann.

Und nach der genannten Beschreibung (separater Eingang, Schild an diesem Hinweis auf Versicherungsvertretung mit Öffnungszeiten, Publikumsverkehr und dort zeitweise tätige familienfremde Angestellte) bin ich nahezu sicher, dass das nach dem Gesamtbild der Verhältnisse vielleicht wegen der Innenverbindung und der Ausstattung als Arbeitszimmer, nicht jedoch als ein in die häusliche Sphäre eingebundenes angesehen werden kann.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Angestellte da auch tatsächlich einigermaßen regelmäßig arbeitet und/oder wirklich Publikumsverkehr stattfindet. Das wird sich ja irgendwie belegen oder glaubhaft machen lassen, wenn das nicht alles nur für das Finanzamt vorgeschoben wurde.

Im Normalfall reicht sogar schon eine familienfremde Angestellte in einem ansonsten klassischen Arbeitszimmer für die Überlagerung der häuslichen Sphäre und damit Aushebelung der Abzugsbeschränkung aus. Überlagerung der häuslichen Sphäre ist hier m. E. das entscheidende Stichwort, wenn schon der Charakter als Arbeitszimmer mit Verbindung zur Wohnung nicht ohne Weiteres wegdiskutiert werden kann.

Volle Abzugsfähigkeit der Raumkosten heißt übrigens nicht, dass das dann unbedingt als Betriebsstätte anzusehen ist. Der Begriff gehört m. E. an dieser Stelle gar nicht hin, das ist eher für Randprobleme wie Fahrtkosten von Bedeutung.
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters - meyer - 20.11.2012 22:34

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