Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
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20.11.2012, 18:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2012 18:32 von meyer.)
Beitrag: #20
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Wenn die Angestellte da regelmäßig arbeitet, würde zusätzlich damit argumentieren:
http://realsteuer.de/mybb/showthread.php...eitszimmer Auch das Thema Publikumsverkehr ist natürlich ein wesentlicher Punkt, der bei einem eigentlich häuslichen Arbeitszimmer die häusliche Sphäre überlagern kann, so dass es ggf. kein häusliches Arbeitszimmer mehr ist. In dem Moment ist dann egal, wo sich der Mittelpunkt der Tätigkeit befindet oder ob ein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist. Da gibt es einige Urteile zu Anwalts-, und Steuerberaterpraxen, ein Versicherungsbüro ist von der Ausstattung her ja nicht viel anders. Die erstgenannten Fälle (RA/StB und auch Arzt) sind auch im einschlägigen BMF-Schreiben vom 02.03.2011 als Beispiel genannt. Da könnte man noch in die entschiedenden Fälle einsteigen und die dortigen Verhältnisse mit den hier vorliegenden abgleichen. Bei festen Öffnungszeiten für Publikumsverkehr, auf die sogar draußen hingewiesen wird, stehen die Chancen sicher gut, es sei denn, in der Praxis kommt da trotzdem niemand und das Schild ist nur für die Steuer da. |
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