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Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
20.11.2012, 15:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2012 16:03 von phönix.)
Beitrag: #17
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(20.11.2012 14:04)blindworm schrieb:  Wenn ich Dich richtig verstehe, stehen die Chancen für den Mandanten besser als 50:50 ?

Die Chancen stehen nur dann gut, wenn die tatsächliche Verwendung der Räume als Betriebsstätte nachgewiesen wird. Hier geht es eher um eine Tatfrage,als um eine Rechtsfrage.
Was ist hier Nachweis- z.B.
- mehrere - ggf. vor Gericht - Zeugenaussagen der Kunden, dass Räumlichkeiten zum Kundengespräch unter Anwesenheit der Angestellten genutzt wurden oder
- dass Betriebsprüfer in diesen Räumlichkeiten die Angestellte bei Bürotätigkeit angetroffen hat.

Findet sich kein Nachweis - wird es meiner Ansicht nach schwer.
Wird nachgewiesen, bestehen gute Chancen auf Berücksichtigung der Kosten.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters - phönix - 20.11.2012 15:42

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