Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
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20.11.2012, 15:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2012 16:03 von phönix.)
Beitrag: #17
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(20.11.2012 14:04)blindworm schrieb: Wenn ich Dich richtig verstehe, stehen die Chancen für den Mandanten besser als 50:50 ? Die Chancen stehen nur dann gut, wenn die tatsächliche Verwendung der Räume als Betriebsstätte nachgewiesen wird. Hier geht es eher um eine Tatfrage,als um eine Rechtsfrage. Was ist hier Nachweis- z.B. - mehrere - ggf. vor Gericht - Zeugenaussagen der Kunden, dass Räumlichkeiten zum Kundengespräch unter Anwesenheit der Angestellten genutzt wurden oder - dass Betriebsprüfer in diesen Räumlichkeiten die Angestellte bei Bürotätigkeit angetroffen hat. Findet sich kein Nachweis - wird es meiner Ansicht nach schwer. Wird nachgewiesen, bestehen gute Chancen auf Berücksichtigung der Kosten. schönen Tag noch phönix |
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