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Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
20.11.2012, 12:58
Beitrag: #15
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(20.11.2012 12:28)blindworm schrieb:  Sorry, aber Du drückst manche Sachen recht krass aus. Auf welcher Seite stehst Du ? Du bist aber schon ein StB-Kollege oder ?

Tosch als Forenurgestein ist Steuerberater und nach dem was man von ihm liest ein guter. Ich würde nicht an seiner Einstellung zweifeln. Es gibt aber Punkte, wo man dem Mdt nicht uneingeschränktes Vertrauen entgegen bringen sollte ...

(20.11.2012 12:28)blindworm schrieb:  Mich stört an der Einspruchsentscheidung, dass da einfach Sachen behauptet werden, die mit der Einstufung der tatsächlich angefallenen Kosten als Betriebsausgaben nun wirklich nichts zu tun haben (z.B. der seperate Zugang oder die Höhe der Entlohnung der Aushilfe). Es handelt sich hier nicht um Pseudo-Büro eines Arbeitnehmers, sondern nachweislich um voll eingerichtete Büroräume eines Unternehmers. Durch die Nutzung des Mandanten und der Mitarbeiterin fallen nachweislich Kosten an, die sich laut FA plötzlich in Luft auflösen. Selbst wenn die Mitarbeiterin nur anteilig dort tätig war, so nutzte doch der Mandant dieses Büro. Da widerspricht die komplette Streichung der BA eindeutig dem Nettoprinzip.

Keine EE! Hier nur summarische Prüfung AdV! Die von der Rb-Stelle vorgebrachten Punkte Lohn, Tür etc sind sehrwohl Indizien dafür, ob ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt. Wie gesagt, der BS Begriff ist weiter und man muss aus dem Begriff des "häuslichen Az" raus. Das es eine BS ist, sollte nicht wirklich problematisch sein. Insoweit muss man den räumlichen Zusammenhang zur Privatsphäre verneinen und das geht nur über Indizien (meine Mails s.o.). Dass der Mdt dort nutzt ist insoweit irrelevant, weil dies auch im Az geschehen würde (Außendienstler).

p.s. Nettoprinzip ist Luft, der Beamte muss das Gesetz anwenden und keine Theorien.

(20.11.2012 12:28)blindworm schrieb:  Selbst die Rechtssprechung des BFH in Sachen Arbeitszimmer ist (gelinde gesagt) sowieso etwas merkwürdig. Da werden lt. HHR Büros in Kellerräumen eines eigenen Grundstücks anders behandelt als Kellerräume zur gemieteten Wohnung. Da fasst man sich an den Kopf oder ???

Nein, es geht um den Konnex zum Privaten.

(20.11.2012 12:28)blindworm schrieb:  Ich kann das Verhalten der Mandanten schon ein wenig verstehen. Da laufen manche Prozesse schon seit 5 Jahren, ohne dass sich bisher etwas bewegt hätte.

Verfahren mit 5 Jahren Dauer? Das glaube ich nicht! Nicht jetzt, das gabs ggf. vor 10 Jahren...
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters - showbee - 20.11.2012 12:58

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