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Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
20.11.2012, 12:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2012 12:29 von blind****.)
Beitrag: #13
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Hallo Tosch,

Sorry, aber Du drückst manche Sachen recht krass aus. Auf welcher Seite stehst Du ? Du bist aber schon ein StB-Kollege oder ?

Mich stört an der Einspruchsentscheidung, dass da einfach Sachen behauptet werden, die mit der Einstufung der tatsächlich angefallenen Kosten als Betriebsausgaben nun wirklich nichts zu tun haben (z.B. der seperate Zugang oder die Höhe der Entlohnung der Aushilfe). Es handelt sich hier nicht um Pseudo-Büro eines Arbeitnehmers, sondern nachweislich um voll eingerichtete Büroräume eines Unternehmers. Durch die Nutzung des Mandanten und der Mitarbeiterin fallen nachweislich Kosten an, die sich laut FA plötzlich in Luft auflösen. Selbst wenn die Mitarbeiterin nur anteilig dort tätig war, so nutzte doch der Mandant dieses Büro. Da widerspricht die komplette Streichung der BA eindeutig dem Nettoprinzip.
Selbst die Rechtssprechung des BFH in Sachen Arbeitszimmer ist (gelinde gesagt) sowieso etwas merkwürdig. Da werden lt. HHR Büros in Kellerräumen eines eigenen Grundstücks anders behandelt als Kellerräume zur gemieteten Wohnung. Da fasst man sich an den Kopf oder ???

Zitat:Er will bauen, scheut aber die paar Kröten wegen dem bisschen Bürokosten?? Und bekommt es dann auch noch an den Nerven?

Wegen 150,- EUR SB bei der Versicherung würde ich vielleicht auch keinen Rückzieher machen. Aber die Mandanten sind langwierige FG-Prozesse nicht gewöhnt. Und vielleicht ist es auch ein bischen Absicht des FA, die Mandanten zu verunsichern. Frei nach dem Motto:
50% geben mindestens auf und klagen nicht.

Ich kann das Verhalten der Mandanten schon ein wenig verstehen. Da laufen manche Prozesse schon seit 5 Jahren, ohne dass sich bisher etwas bewegt hätte.

Gruß
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters - blind**** - 20.11.2012 12:28

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