Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
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20.11.2012, 11:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2012 11:06 von blind****.)
Beitrag: #10
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
Zitat:War die wenigstens von innen abschließbar? Kann das ausschlagebend sein ? Den Kunden war diese Tür als Zugang zum Büro nicht bekannt. Die Außenwerbung, Schild mit Öffnungszeiten usw. waren nur an dem seperaten Zugang angebracht. Zitat:Warum heißt es hier, die Verbindung zu den anderen privaten Kellerräumen sei prägend ? Das frage ich mich auch. Zitat:Ich hoffe die Aushilfe ist nicht nur die Ehefrau/Tochter?! Nein zum Glück nicht. Es handelt sich um eine fremde Dritte. Ist der zeitliche Umfang der Nutzung des Büros durch die Arbeitskraft so entscheidend ? Genügt es vielmehr denn nicht, dass die Möglichkeit der Nutzung bestand ? Zitat:Ich sehe nur die Begründung zur Ablehung AdV, also noch kein Grund zu klagen. Die Mitarbeiterin der Rechtbehelfstelle des FA teilte mir bereits mündlich mit, dass demnächst auch mit der Einspruchsentscheidung in der Hauptsache zu rechnen ist (mit analoger Begründung). Sie wollte nur kurz abwarten, ob noch wesentlich Neues vorgebracht wird. Das Problem Unterscheidung Arbeitzimmer/ Betriebsstätte stellt sich laut deren Aussage aber generell nicht mehr. Zitat:Die Mandatin hätte doch Aufzeichnungen über berufliche Termine sowie eine Aufstellung über die im streitigen Büro abgeleistete Arbeitszeit der Aushilfe vorlegen können. Das wird vom FA komplett ausgeblendet. Zitat:Der Mandanten scheut aber weitere Kosten Nicht weil es kein Büro gab oder eine andere Nutzung tatsächlich stattfand. Zur Zeit muss sich der Ehemann (ebenfalls Unternehmer) wegen eines Bauantrags mit der Gemeinde streiten. Da fehlen langsam die Nerven. Gruß |
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