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Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
20.11.2012, 10:47
Beitrag: #9
RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters
(20.11.2012 09:18)blindworm schrieb:  Wie stellt sich die Rechtslage wirklich dar ?
Was nützt Dir eine Antwort, wenn ein Finanzrichter dann doch anderer Ansicht ist? Wink Big Grin


Genial finde ich die Begründung des Finanzamts.
Danach entspricht vermutlich jedes Büro dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers Rolleyes

Oder umgekehrt: wäre es nicht so ausgestattet, würde man dann über Büroeigenschaft diskutieren?


Die Mandatin hätte doch Aufzeichnungen über berufliche Termine sowie eine Aufstellung über die im streitigen Büro abgeleistete Arbeitszeit der Aushilfe vorlegen können. War ihr zu viel Arbeit? Oder gab es nichts vorzulegen?

(20.11.2012 09:18)blindworm schrieb:  Der Mandanten scheut aber weitere Kosten (Selbstbeteiligung Vers. 150,- EUR+ meine außergerichtlichen Gebühren) und zweifelt.
Vielleicht mit gutem Grund Wink
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RE: Berücksichtigung des Büro eines Versicherungsvertreters - tosch - 20.11.2012 10:47

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